Die Römerzeit in Bonvillars, Onnens, Champagne und Fiez
Es waren die Römer, die de Einheimischen den Weinanbau beigebracht haben, dieses kletternde Unkraut, das uns heute so interessiert. Der Wein wird in der Westschweiz seit dieser Zeit dem Bier vorgezogen und unsere Gegend ist da keine Ausnahme, im Gegenteil.
Sie gründeten „villae » mit einer « pars urbana » für das Oberhaupt dieser Orte zu denen eine « pars rustica“ gehörte, die der Land- und Viehwirtschaft gewidmet war.
Das Anbaugebiet, das zur „Appellation Bonvillars“ gehört, verfügt über eine Vielzahl dieser Einrichtungen, denn man findet sie in Corcelles, in Bonvillars, in Champagne und in Fiez.
Der 15. Februar 885 in Champagne, Grandson, Fiez, Corcelles, in Concise, in Bonvillars.
Zum ersten Mal erwähnt wurde der Weinanbau in unserer Gegend im Text eines Kopialbuches im Kapitel der Notre Dame von Lausanne. Das Original liegt in der Stadtbibliothek von Bern, dessen Text wie folgt lautet:
„Im Namen der Heiligen und unsichtbaren Dreifaltigkeit, CHARLES, durch die göttliche Barmherzigkeit Kaiser Augustus, möchten wir es allen anwesenden und zukünftigen Gläubigen bekannt machen, dass wir einem treuen Vasallen des Marquis RODOLPHE genannt Voldegisus als fortwährendes Eigentum einige Teile unserer Besitztümer in der Grafschaft Waadtland abgetreten haben, nämlich: Champagne (Kirchengemeinde von St.-Maurice), Grandson; Fiez (Fiaco); Corcelles (Kirchengemeinde Concise); Clingerio, Clendi; Spelterias, Suchy (Kirchengemeinde von Ependes); in Grava und Gravato, eine Kapelle und sechs Landhäuser von sechzig Jucharten mit allem was dazu gehört, dem Recht an besagter Kapelle, den Land- und Gutshäusern, Dienern beider Geschlechter, Ländereien, Böden, Weingärten, Felder, Weideflächen, Wälder, Wasser und Wasserläufe, Eingänge und Ausgänge, Wege und Pfade.
Wir verfügen, dass dieser Rechtsakt, Kraft unseres Amtes in Schriftform erstellt wird, damit der genannte Voldegisus im Folgenden freie, ungetrübte Freude und Gefallen an den vorgenannten Dingen hat, mit dem Recht sie zu besitzen, sie zu verschenken, sie zu verkaufen und mit ihnen zu machen was ihm beliebt, sodass ihm die Rechtsprechung erlaube über sein Eigentum zu verfügen.
Und um diesem Rechtsakt unserer Behörde mehr Gewicht zu verleihen, haben wir ihn mit unserer Unterschrift versehen und verfügt, dass ihm unser Siegel aufgedrückt wird.
So geschehen am 15 des Kalenders des März im 5. Regimentsjahr Karls, Kaiser von Italien und dritter König von Frankreich. Indiktion III. (Im Jahre 885).
Der 2. Mai 1365 in Bonvillars
Es dauerte bis zum 14. Jahrhundert um das folgende Dokument wiederzufinden, das immer noch in Bonvillars aufbewahrt wird wo : „am 02. Mai 1365, Memetus, Müller von Bonvillars schuldet der Heilig Geist Bruderschaft des besagten Ortes, den Zins von vier Halben Weins, nach dem ortsüblichen Mass, den er aus seinem Weinstock gewonnen hat.“
24. März 1657 in Champagne
Das drittälteste Dokument bezieht sich auf Champagne wo am 24. März 1657:
« Pierre, Sohn des verstorbenen François Tharin, von St.-teil des Weingartens Maurice (Quartier von Champagne) verkauft an Bartholomé de Romerstah einen Teil seines Weingartens hinter St.-Maurice, in Es Costes, eben der Wein von Jacques Hugonin, zum Preis von 105 Florin.
Es gibt mindestens 2 Weingärten. Den von Jacques Hugonin, gleich dem von Pierre Tharin
Halten wir fest, dass 450 Jahre danach, mehrere Nachkommen dieses Weinbauern immer noch zu den Eigentümer der Weingärten in Champagne gehören.
Da der Verkauf des Weingartens 1657 vollzogen wurde, muss er bereits vorher existiert haben. Wann ? Das ist ein Mysterium!
Ab diesem Zeitraum sind die Informationsquellen zahlreich. Hier eine kleine sehr subjektive Auslese.
31. Januar 1798
Während der Waadtländer Revolution, ernennt Concise ein Überwachungskomitee und warnt Grandson, dass es nicht über genügend Getreide verfügt und nicht genügend anbaut, um den Bedarf der Bevölkerung zu decken. Sie gibt bekannt, dass sie streng darüber wachen werde und keiner davon kommt.
« …Concise gibt sich die Ehre dem Komitee von Grandson mitzuteilen, dass es ihr, wie auch anderen Nachbarn bekannt ist, dass wir aus unserem begrenzten Anbaugebiet, das zum Grossteil von Weingärten bedeckt ist, nicht mehr als ein Drittel des Getreides ernten, das unverzichtbar für den Erhalt unserer Haushalte ist…»
1825
Die Gemeinde von Bonvillars legt den Preis des Weins fest « da jede Gemeinde das Recht hat, Grundnahrungsmittel zu besteuern. »
30. März 1951
Die Schwester und zwei Nichten des Pfarrers von Bionaz, im Aostatal, bieten Sich als Roderinnen in Bonvillars an. Für 15 Arbeiter bekommen sie 250.- Franken, Kost und Logis und die Reise bezahlt.
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