Skip to main content
WarenkorbClose Cart

ES DARF NUR EINEN GEBEN

Inmitten der AOC Bonvillars liegt eine kleine Gemeinde namens Champagne. Dass sie denselben Namen trägt wie die weltbekannte französische Schaumweinregion, macht den hiesigen Winzern und auch der Cave des Viticulteurs de Bonvillars seit langer Zeit Schwierigkeiten. Auf den Etiketten der Weine aus Bonvillars darf der Ortsnamen nämlich nicht mehr stehen.

Eine kleine Gemeinde namens Champagne

Laut historischen Aufzeichnungen wurde bereits im Jahr 885 in der kleinen waadtländischen Gemeinde Champagne Weinbau betreiben. In den Anfangsjahren der Cave des Viticulteurs de Bonvillars existierte gar ein Cru namens Chasselas de Champagne, wie es das Waadtländer Weingesetz damals vorschrieb. Fast 1100 Jahre später, im Jahr 1974, unterzeichneten die Schweiz und Frankreich ein Abkommen über den Schutz von Herkunfts- und Ursprungsbezeichnungen landwirtschaftlicher Produkte. Leider schloss dieser Vertrag auch die Bezeichnung Champagne mit ein. Ein folgenschweres Abkommen für die Winzer der kleinen Gemeinde Champagne und die Cave des Viticulteurs de Bonvillars. Denn die weltberühmte Schaumweinregion ist erpicht darauf, ihren Namen weltweit zu schützen.

Champagner ohne Perlen

In Folge des Abkommens formierte sich eine Gegenbewegung, die «Communauté de la Vigne et du Vin de Champagne». Eine Vereinigung, die sich bis heute dafür einsetzt, dass die Winzer der Waadtländer Gemeinde Champagne ihren Ortsnamen wieder auf den Etiketten ihrer Weine nennen dürfen. Denn letztlich ist der Chasselas aus Champagne ihrer Ansicht nach keinesfalls mit dem weltberühmten Schaumwein zu vergleichen, der denselben Namen trägt. Auch nach dem Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof im Jahr 2007 – der verloren wurde – setzte sich die Organisation weiter für ihr Ziel ein. Bis Anfang 2021 erneut ein Hoffnungsschimmer für die Weinproduzenten aus Champagne aufblitzte, als der Waadtländer Staatsrat die kantonale Weinverordnung änderte. Mit der Änderung wurde die geschützte Herkunftsbezeichnung «Commune de Champagne» eingeführt. Doch der Erfolg war von kurzer Dauer: Nur drei Monate später wurde die neue AOC schon wieder vom Waadtländer Verfassungsgericht abgelehnt. Wiederum begründet durch der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Im Mai 2021 reichte die Kantonsregierung des Kantons Waadt Rekurs gegen den Entscheid ein. Was daraus wird, wird sich zeigen.